In zwei Verfahren ist vom BGH entschieden worden, dass AWD den Handelsvertretern die Kosten für das Softwarepaket zurückerstatten muss.
Wir bitten alle ehemaligen Mitarbeiter, die daran interessiert sind ihre Forderungen gegen AWD geltend zu machen sich bei aussteiger@gmx.de anzumelden.
Wir sind dabei eine Sammelklage zu starten, die es jedem Einzelnen ermöglicht für ganz geringe Kosten ihre Ansprüche einzuklagen.
In einigen Tagen werden wir denjenigen, die sich angemeldet haben, die Kriterien genau darstellen können. Dann können diese entscheiden, ob sie sich endgültig beteiligen.
Eine anwaltliche Stellungnahme finden Sie unter der Rubrik – Urteile –
Im Übrigen verweisen wir auf die Pressemitteilung 73 / 2011 auf der Homepage des BGH www.bundesgerichtshof.de.